Der Gepäckservice der Bahn ermöglicht eine entspannte Reise
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Wenn Sie eine BahnCard 25, eine BahnCard 50 oder eine BahnCard 100 besitzen, diese aber zukünftig nicht mehr nutzen möchten, fragen Sie sich möglicherweise, wie Sie eine Kündigung durchführen.
Welche Form der Kündigung notwendig ist, richtet sich nach der gewählten BahnCard.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche BahnCard Sie kündigen müssen und was Sie diesbezüglich beachten sollten.
Die Form der Kündigung der BahnCard hängt maßgeblich davon ab, um welche BahnCard es sich handelt.
Die BahnCard 25, egal ob es sich dabei um die klassische BahnCard oder eine andere Variante wie beispielsweise die Senioren BahnCard handelt, muss mit einer Frist von 6 Wochen zum Vertragsende gekündigt werden. Es handelt sich um ein Jahresabo.
Die BahnCard 50, die ausschließlich im Jahresabo erhältlich ist, muss ebenfalls mit einer Frist von 6 Wochen zum Vertragsende gekündigt werden, egal um welche Variante es sich handelt.
Bei der BahnCard 100 sieht die Sache etwas anders aus. Hier kommt es hinsichtlich der Kündigung darauf an, ob Sie sich für die jährliche Einmalzahlung oder für die monatliche Bezahlweise entschieden haben. Grundsätzlich handelt es sich auch bei der BahnCard 100 um ein Jahresabo.
Bei einer jährlichen Zahlungsweise ist jedoch keine Kündigung zum Jahresende notwendig. Zwar verlängert sich das Abo, wenn Sie nicht kündigen. Allerdings haben Sie ab dem 2. Jahr die Möglichkeit der monatlichen Kündigung.
Entscheiden Sie sich hingegen für die monatliche Bezahlweise, müssen Sie das Abo mit einer Frist von 6 Wochen zum Vertragsende kündigen.
Sie besitzen eine Probe BahnCard 25 oder eine Probe BahnCard 50? Diese haben jeweils eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten und müssen 6 Wochen vor Vertragsende gekündigt werden, damit keine automatische Verlängerung erfolgt.
Die Probe BahnCard 100 muss hingegen nicht gekündigt werden, da diese nicht automatisch in ein Jahresabo übergeht.
Art der BahnCard | Kündigungsbedingungen |
BahnCard 25 | Kündigung spätestens 6 Wochen zum Vertragsende |
BahnCard 50 | Kündigung spätestens 6 Wochen zum Vertragsende |
BahnCard 100 (monatliche Bezahlweise) | Kündigung spätestens 6 Wochen zum Vertragsende |
BahnCard 100 (Einmalzahlung) | Kündigung des Jahresabos nicht notwendig, das Abo verlängert sich nach dem ersten Jahr jeweils nur um einen Monat. Sie können bei Bedarf monatlich kündigen |
Probe BahnCard 25 | Kündigung spätestens 6 Wochen zum Vertragsende |
Probe BahnCard 50 | Kündigung spätestens 6 Wochen zum Vertragsende |
Probe BahnCard 100 | Keine Kündigung notwendig, der Vertrag endet automatisch |
Halten Sie die oben genannten Kündigungsfristen für die BahnCards nicht ein, verlängert sich das Abo automatisch um ein weiteres Jahr. Dies gilt für die BahnCard 25 sowie für die BahnCard 50, und zwar jeweils für alle Varianten.
Die Probe BahnCard 25 und die Probe BahnCard 50 gehen automatisch ebenfalls in ein Jahresabo über, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden.
Dasselbe passiert bei der BahnCard 100, wenn Sie diese mit einer monatlichen Zahlweise abgeschlossen haben.
Die einzige Ausnahme besteht bei der BahnCard 100 mit jährlicher Zahlweise. Auch hier verlängert sich das Abo zwar automatisch, wenn Sie nicht kündigen. Allerdings wird es jeweils nur um einen Monat verlängert und kann somit auch monatlich gekündigt werden.
Möchten Sie die BahnCard also nicht weiterhin nutzen, achten Sie unbedingt auf die fristgerechte Kündigung.
Grundsätzlich sollten Sie Verträge immer schriftlich kündigen, am besten per Einschreiben. Hierdurch können Sie im Streitfall nachweisen, dass Sie die Kündigung fristgerecht durchgeführt haben.
Selbstverständlich ist auch die Kündigung der BahnCard in schriftlicher Form per Einschreiben notwendig.
BahnCard Service
60643 Frankfurt
Die Kündigung per Post sollte die folgenden Daten enthalten:
Allerdings bietet die Deutsche Bahn eine einfachere und schnellere Möglichkeit, die Kündigung der BahnCard durchzuführen, und zwar über das Online-Formular.
Kündigen Sie in den folgenden Schritten:
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Kündigung per Mail durchzuführen. Schicken Sie das Schreiben an die E-Mail-Adresse bahncard-service@bahn.de
Entscheiden Sie sich für die Kündigung per Fax, verwenden Sie die Faxnummer 01805-121998.
Nachfolgend möchten wir die wichtigsten Fragen zum Thema „BahnCard kündigen“ beantworten:
Neben dem eigentlichen Kündigungstext sollte die Kündigung auch Ihren Namen, Ihre Anschrift, die Art der BahnCard sowie die Nummer der BahnCard enthalten.
Die Kündigung kann sowohl per Post, per Fax als auch per E-Mail eingereicht werden. Am einfachsten gestaltet sich jedoch die Kündigung per Online-Formular.
Die Probe BahnCard 25 und die Probe BahnCard 50 müssen Sie mit einer Frist von 6 Wochen zum Vertragsende kündigen. Die Vertragsdauer beträgt 3 Monate.
Die Kündigung der Probe BahnCard 100 ist hingegen nicht notwendig. Diese wird nicht automatisch in ein Abo umgewandelt.
Für alle BahnCard-Varianten, die einer Kündigung bedürfen, damit sie sich nicht automatisch verlängern, gilt eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Vertragsende.
Kündigen Sie nicht rechtzeitig, verlängert sich das Abo automatisch um ein Jahr. Sie bekommen automatisch eine neue BahnCard zugeschickt.
Tipp:
Damit Sie die Kündigungsfrist nicht verpassen, tragen Sie sich am besten an dem Tag, an dem Sie die BahnCard erhalten, den Tag der Kündigung ein. Alternativ können Sie die BahnCard auch direkt nach Erhalt kündigen, wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten.
Eine Ausnahme besteht bei der BahnCard 100. Diese geht nicht automatisch in ein weiteres Jahresabo über, sondern verlängert sich ab dem zweiten Jahr jeweils nur um einen Monat.
Haben Sie sich gegen eine BahnCard oder deren Weiternutzung entschieden, gibt es dennoch Möglichkeiten, bei der Reise mit der Deutschen Bahn zu sparen. Nutzen Sie am besten das Flexpreis Ticket, das Sparpreis Ticket oder das Super Sparpreis Ticket. Mit diesen Varianten können Sie deutschlandweit bereits ab wenigen Euro reisen.
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